Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2025
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Hyimage – Fotografie und Filmstudio (nachfolgend „Fotograf“) gegenüber Privat- und Geschäftskunden.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Werke, unabhängig von der Entstehungsweise oder dem Medium (z. B. Fotos, Videos, digitale Daten).
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
II. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Fotograf ist Urheber der erstellten Lichtbilder. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Grundsätzlich erhält der Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Zustimmung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Portfolio, Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich vor Vertragsschluss schriftlich widerspricht.
Negative, Rohdaten und unbearbeitetes Material verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Namensnennung: Bei jeder Nutzung der Werke ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Fotografen zu Schadensersatz in Höhe des 5-fachen Honorars.
III. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für alle Leistungen wird ein Honorar als Pauschale, Stundensatz oder Tagessatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten oder Studiomieten trägt der Auftraggeber.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material Eigentum des Fotografen. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung und Pflichten des Auftraggebers
Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen oder Daten haftet der Fotograf nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Der Fotograf verwahrt Negative / Rawdaten sorgfältig. Er ist berechtigt, diese nach drei Jahren ab Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vorher wird der Auftraggeber benachrichtigt und erhält die Möglichkeit zum Erwerb.
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an übergebenen Materialien und die Einwilligung abgebildeter Personen verfügt. Ansprüche Dritter trägt der Auftraggeber.
V. Leistungsstörung
Liefertermine für Werke sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend.
Verursacht der Auftraggeber Verzögerungen, die zu Mehraufwand führen, kann die Auftragssumme durch den Fotografen angepasst werden.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers ist der Fotograf berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
VI. Datenschutz
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Fotograf nutzt zur Erbringung seiner Leistungen den Dienst https://app.kreativ.management, angeboten von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ein Nutzungs- und Auftragsverarbeitungsvertrag besteht.
Dieser Dienst ermöglicht u. a. Stammdatenverwaltung, Terminplanung, Aufgabenverwaltung, interne Kommunikation sowie die Erstellung von Angeboten und Rechnungen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Fotografen.
Besondere Bedingungen für einzelne Bereiche
1. Studiofotografie (inkl. Passbilder)
Bei Buchung eines Studioshootings ist das Aufnahmehonorar sofort fällig.
Die vollständige Anschrift des Auftraggebers ist bei Buchung anzugeben, da ausschließlich Rechnungen ausgestellt werden (keine Kassenbelege).
Bei Stornierung des Shootings durch den Auftraggeber wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Aufnahmehonorars fällig.
Bei Nichterscheinen zu vereinbarten Passbildterminen wird der volle Betrag des gebuchten Shootings als Stornogebühr fällig.
Änderungen oder Sonderwünsche während oder nach dem Shooting, die nicht vereinbart waren, werden zusätzlich berechnet.
2. Firmenfotografie
Bei Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragsvolumens sofort fällig.
Die Vorproduktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Fotografen.
Die restlichen 50 % sind spätestens am Produktionstag fällig.
Storniert der Auftraggeber nach Auftragserteilung, verbleibt die Anzahlung beim Fotografen als pauschaler Schadensersatz.
Nutzungsrechte an den erstellten Werken werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt (z. B. Website, Social Media, Print). Eine Nutzung darüber hinaus ist gesondert zu vergüten.
Reisekosten, Spesen und Zusatzleistungen (z. B. Models, Location, Requisiten) werden gesondert berechnet.
Änderungswünsche nach Fertigstellung, die über eine vereinbarte Korrekturschleife hinausgehen, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
3. Filmproduktionen
Für Filmproduktionen gelten dieselben Zahlungsbedingungen wie bei Firmenfotografie: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % am Produktionstag.
Die Anzahlung ist Voraussetzung für den Beginn der Vorproduktion.
Im vereinbarten Preis enthalten ist eine festgelegte Anzahl an Korrekturschleifen. Weitere Änderungen, Zusatzversionen oder Sonderformate werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, benötigte Inhalte (Logos, Texte, Freigaben, Musikrechte etc.) rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen verlängern die Produktionszeit entsprechend.
Rohmaterial (ungecuttete Aufnahmen) verbleibt beim Fotografen und wird nur gegen gesonderte Vereinbarung herausgegeben.
Der Auftraggeber sichert zu, dass alle für die Produktion notwendigen Rechte (Musik, Marken, Personenrechte) vorliegen. Für Verstöße haftet der Auftraggeber.
VII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
